Arbeitszeiten in der EU - Ihr Europa
2019-3-29 · Arbeits- und Ruhezeiten. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (einschließlich Überstunden) Ihrer Beschäftigten über einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem muss – über einen Zeitraum von 2 Wochen – die tägliche Ruhezeit Ihrer Beschäftigten mindestens 11 …